Montag, 15. Oktober 2012

"Norddeutsche Vermögensverwaltung"



"Norddeutsche Vermögensverwaltung"
Bisweilen finden sich auch in, meist eher trockenen, Kostenentscheidungen Perlen: Mit Beschluss vom 23.10.2000 hat das Landgericht Rostock (AZ: 3 O 554/99) dem Verantwortlichen der "Norddeutsche Vermögensverwaltung", Bad Doberan, die Verfahrenskosten auferlegt
Einschlägige Erfahrungen hatte Dieter H. als Vorvermittler eines - inzwischen aufgeflogenen - Regulierers in Rostock gewonnen. Nach dessen Inhaftierung ging H. wohl davon aus, die "Marktlücke" füllen zu müssen und stieg selbst ins Regulierungsgeschäft ein. Nach dem Muster der SDV GmbH, deren Vertragsformulare verwendet wurden, lies sich die "Norddeutsche Vermögensverwaltung" Kunden über Vorvermittler zuführen. Gegen den Vorwurf des Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz sollte die Zusammenarbeit mit einer Rostocker Anwaltskanzlei schützen.
Der Verbraucherschutzverein forderte H. zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf, die dieser zunächst verweigerte. Erst nach Einreichung der Klage gab H. die geforderte Erklärung ab und stellte zeitgleich die Regulierertätigkeit ein. Eine Entscheidung in der Hauptsache war somit nicht mehr notwendig.
In seiner ausführlich begründeten Kostenentscheidung kommt das Landgericht Rostock zum Ergebnis, dass H. im Hauptsacheverfahren unterlegen wäre, "denn die Vermögensverwaltung war auf Ausbeutung der Kunden gerichtet und der Vertragsabschluss gar mit irreführenden Angaben verbunden". Insbesondere stellt der Beschluss auch auf das Zusammenwirken von Regulierer und Anwalt ab. Diese Zusammenarbeit betrachtet das Landgericht als - für den Schuldner - sinnlos und stellt fest, die "Leistung" des Regulierers bestehe "..offensichtlich in der Werbung von Mandanten für eine bestimmte Rechtsanwaltskanzlei.." . Die in den einschlägigen Verträgen immer wieder behauptete Zuarbeit für den Rechtsanwalt, will das Landgericht ebenfalls nicht zugunsten des Regulierers gelten lassen, da es davon ausgeht, dass jeder Anwalt in der Lage sein sollte, ohne die Hilfe einer "Vermögensverwaltung" für seine Mandanten tätig zu werden. Diese Hilfe sei im Gegenteil kontraproduktiv, denn:

"Von einer effektiven und kostengünstigen Sanierung kann keine Rede sein, denn jede weitere Person, die kostenpflichtig eingeschaltet wird, erschwert letztlich den Abbau der Schulden."