"Norddeutsche Vermögensverwaltung"
Bisweilen finden sich
auch in, meist eher trockenen, Kostenentscheidungen Perlen: Mit
Beschluss vom 23.10.2000 hat das Landgericht Rostock (AZ: 3 O 554/99)
dem Verantwortlichen der "Norddeutsche Vermögensverwaltung", Bad
Doberan, die Verfahrenskosten auferlegt
Einschlägige Erfahrungen hatte Dieter H. als
Vorvermittler eines - inzwischen aufgeflogenen - Regulierers in Rostock
gewonnen. Nach dessen Inhaftierung ging H. wohl davon aus, die
"Marktlücke" füllen zu müssen und stieg selbst ins Regulierungsgeschäft
ein. Nach dem Muster der SDV GmbH, deren Vertragsformulare verwendet
wurden, lies sich die "Norddeutsche Vermögensverwaltung" Kunden über
Vorvermittler zuführen. Gegen den Vorwurf des Verstoßes gegen das
Rechtsberatungsgesetz sollte die Zusammenarbeit mit einer Rostocker
Anwaltskanzlei schützen.
Der Verbraucherschutzverein forderte H. zur Abgabe
einer Unterlassungserklärung auf, die dieser zunächst verweigerte. Erst
nach Einreichung der Klage gab H. die geforderte Erklärung ab und
stellte zeitgleich die Regulierertätigkeit ein. Eine Entscheidung in der
Hauptsache war somit nicht mehr notwendig.
In seiner ausführlich begründeten Kostenentscheidung
kommt das Landgericht Rostock zum Ergebnis, dass H. im
Hauptsacheverfahren unterlegen wäre, "denn die Vermögensverwaltung war auf Ausbeutung der Kunden gerichtet und der Vertragsabschluss gar mit irreführenden Angaben verbunden".
Insbesondere stellt der Beschluss auch auf das Zusammenwirken von
Regulierer und Anwalt ab. Diese Zusammenarbeit betrachtet das
Landgericht als - für den Schuldner - sinnlos und stellt fest, die
"Leistung" des Regulierers bestehe "..offensichtlich in der Werbung von Mandanten für eine bestimmte Rechtsanwaltskanzlei.."
. Die in den einschlägigen Verträgen immer wieder behauptete Zuarbeit
für den Rechtsanwalt, will das Landgericht ebenfalls nicht zugunsten des
Regulierers gelten lassen, da es davon ausgeht, dass jeder Anwalt in
der Lage sein sollte, ohne die Hilfe einer "Vermögensverwaltung" für
seine Mandanten tätig zu werden. Diese Hilfe sei im Gegenteil
kontraproduktiv, denn:
"Von einer effektiven und kostengünstigen
Sanierung kann keine Rede sein, denn jede weitere Person, die
kostenpflichtig eingeschaltet wird, erschwert letztlich den Abbau der
Schulden."