Immobilien / Zwangsversteigerungsverfahren


Zwangsversteigerung

Infos zur Immobilienzwangsversteigerung:

Information Beratung und Hilfe bei Immobilienproblemen

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Anerkannte Beratungsstelle in Niedersachsen:

VfK Sulingen
Bahnhofstraße 6
27232 Sulingen

Tel.: 04271-950 980
Fax: 04271-950 428


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Bargeld wurde abgeschafft !

Die Bestimmungen über die Sicherheitsleistung wurden neu geregelt und das Bargeld im Versteigerungstermin abgeschafft.

Bieter müssen damit rechnen, dass im Versteigerungstermin eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des festgesetzten Verkehrswertes verlangt wird. Ab dem 16. Februar 2007 kann die Sicherheitsleistung nur noch durch

einen von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck,
eine Bürgschaft eines Kreditinstituts oder
vorherige Überweisung an die Gerichtskasse

erbracht werden.

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist dann ausgeschlossen.

Der Scheck darf frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt werden.

Bei der vorherigen Überweisung auf das Konto der zuständigen Gerichtskasse müssen angegeben werden:

der Name des Amtsgerichts
das Aktenzeichen des Verfahrens
das Stichwort "Sicherheit"
der Tag des Versteigerungstermins

Der für die Versteigerung verantwortliche Rechtspfleger wird dann unmittelbar von der Gerichtskasse über die Einzahlung informiert. Nur wenn diese Mitteilung der Gerichtskasse im Termin vorliegt, gilt die Sicherheitsleistung als erbracht! Nach dem Versteigerungstermin wird die nicht benötigte Sicherheitsleistung unverzüglich von der Gerichtskasse zurück überwiesen.

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Die Restschuldbefreiung ist die Lösung bei Überschuldung !

Inr Partner im Insolvenzrecht

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Schuldenberatung durch gewerblich tätige Regulierer

Abgezockt ?

Gerade Hausbesitzer, die in der Versteigerung stehen, bekommen Post von gewerblichen "Regulierern".

Angeboten werden dabei mitunter Umschuldungen, die Nachfinanzierung von Rückständen aber auch die knallharte Terminsbeeinflussung im Gericht gegen Geld !

Werbesprüche:

Für 2000 Euro bar auf die Hand lasse ich jeden ZV Termin platzen !

Vorsicht ist immer angebracht, wenn diese Firmen illegal tätig sind, Kostenvorschüsse verlangen oder auch im Zusammenhang mit einer angeblichen Kreditbeschaffung Versicherungsverträge anbieten.

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Anwalt in Eisenhüttenstadt

Die Kanzlei befasst sich intensiv mit dem Zwangsversteigerungsrecht.

Rechtsanwalt
Maximillian Zarembski
Eisen-Hüttenstadt
033 - 64/73 36 96

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Interessengemeinschaften Anlegerschutz

Alleine kann es teuer werden - daher bündeln viele Betroffene Ihre Interessen in Interessengemeinschaften.

Hier erfahren Sie welche Interessengemeinschaften in Sachen Anlegerschutz vorhanden sind.

Sollte eine IG hier fehlen so können Sie die gerne nachtragen.

Deutsche Anleger Stiftung
Schutz für geschädigte Kapitalanleger

Vorstandsvorsitzende Christiana Franke
Pettenkoferstr.40
80336 München
Tel: 089- 59 94 76 44
Fax: 089- 59 94 76 45

E-Mail: Vorstand@DeutscheAnlegerStiftung.de

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2006 – OLG Bremen: Falschberatung durch Laien als Anlageberater

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen hat in einer aktuellen Entscheidung zu der Frage Stellung genommen, ob Laien als Anlagevermittler auch für Beratungsfehler haften können.

Nach der Entscheidung des OLG Bremen kommt dann zwischen einem Anlageinteressenten und einem Anlagevermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zustande, wenn der Interessent deutlich macht, dass er, bezogen auf eine bestimmte Anlageentscheidung, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt.

Der Auskunftsvertrag verpflichtet den Vermittler dann zu richtiger und vollständiger Information über die tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind.

Aufgrund der Bremer Entscheidung kann somit auch eine in Anlagegeschäften unerfahrene Person einen Auskunftsvertrag abschließen, für den entsprechende Haftungsfolgen gelten.

Der Anlagevermittler muss grundsätzlich vorab eigene Informationen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Kapitalanlage und der Bonität des Kapitalsuchenden einholen.

Liegen dem Vermittler dazu keine objektiven Daten vor oder verfügt er mangels Einholung entsprechender Informationen insoweit nur über unzureichende Kenntnisse, so muss er das dem Anlageinteressenten offen legen.

Unterlässt er dies und geht das eingesetzte Kapital verloren, ist der Vermittler zum Schadensersatz verpflichtet.

Anleger, die sich ebenfalls falsch beraten fühlen, sollten fachkundigen Rat einholen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter

Deutsche Anleger Stiftung
Pettenkoferstr. 40
80336 München

Kontakt@DeutscheAnlegerStiftung.de

Fax: 089 - 59 94 76 45
Tel.: 089 - 59 94 76 44

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Rechtsanwaltskanzleien

Als Gläubiger, Bietinteressent oder Eigentümer einer Immobilie in der Zwangsversteigerung ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit entsprechender Spezialisierung stets anzuraten.



Das Thema Zwangsversteigerung spielt in diesen Kanzleien eine besondere Rolle.

Das  Büro Wilke  hat sich auf das Immobilien- und Mietrecht und das Recht der Zwangsversteigerung spezialisiert.

Rechtsanwalt Carsten Wilke

Klettenbergstraße 13
60322 Frankfurt am Main

Telefon
069 / 91 50 99 - 20
Fax
069 / 91 50 99 - 29
Email
mail@carsten-wilke.de
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Rechtsanwalt Klaus F. Hessel


Rechtsanwalt
Klaus F. Hessel
Bahnhofstraße 1
42799 Leichlingen

Telefon
02175 / 88 97 81
Telefax
02175 / 88 97 87

E-Mail
kontakt@hessel-rechtsanwalt.de

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Helge Franke Rechtsanwalt

Scharnhorststr. 48
 D-48151 Münster

Tel +49 / (0) 251 / 5346600
Fax +49 / (0) 251 / 5346602 |
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Die angeordneten Versteigerungstermine werden von den Rechtspflegern aufgrund einer bestehenden Vorschrift veröffentlicht.

Im Amtsblatt des Regierungspräsidenten.

Im Internet.

In der Tageszeitung.

Beispiele:

NRW 


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Der Anwalt als Schuldnerberater

Berater des Schuldners im Zwangsversteigerungsverfahren werden gelegentlich als "Versteigerungsverhinderer" tituliert (z.B. von Martin Ertle, Probleme mit "Versteigerungsverhinderern", Rpfleger 2003, 14 ff.). Dies ist irreführend. Die Bedeutung, aber auch die Grenzen anwaltlicher Schuldnerberatung werden dabei verkannt.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Gewährleistung des Eigentums ebenso wie die Freiheit ein elementares Grundrecht ist. Das Bekenntnis zum Eigentum ist eine Wertentscheidung des Grundgesetzes von besonderer Bedeutung für den sozialen Rechtsstaat. Der Gewährleistung des Eigentums kommt von Verfassungs wegen die Aufgabe zu, dem Träger des Grundrechtes einen Freiheitsraum im vermögensrechtlichen Bereich zu sichern und dem Einzelnen damit eine Entfaltung und eigenverantwortliche Gestaltung des Lebens zu ermöglichen; insoweit steht die Eigentumsgarantie in einem inneren Zusammenhang mit der Garantie der persönlichen Freiheit. Der Schutz des Eigentums muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in einem sozialen Rechtsstaat auch und gerade für den sozial Schwachen durchsetzen. Denn dieser Bürger ist es, der dieses Schutzes um seiner Freiheit willen in erster Linie bedarf. Bei der Zwangsversteigerung wird durch staatliche Gewalt in das durch Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes geschützte Eigentum des Schuldners eingegriffen. Die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie will aber den konkreten Bestand des Eigentums in der Hand des Eigentümers sichern. Ihr kommt von Verfassungs wegen die Aufgabe zu, dem Träger des Grundrechts einen Freiheitsraum im vermögensrechtlichen Bereich zu erhalten und dem Einzelnen damit eine Entfaltung und eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu ermöglichen. Diese Garantiefunktion beeinflusst nicht nur die Ausgestaltung des materiellen Vermögensrechts, sondern wirkt auch auf das zugehörige Verfahrensrecht ein. Dies gilt auch für die Durchführung von Zwangsversteigerungen, bei denen der Staat im Interesse des Gläubigers schwerwiegende Eingriffe in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum des Schuldners vornimmt. Ein solcher Eingriff erscheint zwar gerechtfertigt, wenn und soweit er dazu dient, begründete Geldforderungen des Gläubigers zu befriedigen. Zugleich sind aber auch die Belange des Schuldners zu wahren, für den zumindest die Möglichkeit erhalten bleiben muss, gegenüber einer unverhältnismäßigen Verschleuderung seines Grundvermögens um Rechtsschutz nachzusuchen.

Die anwaltliche Beratung und Vertretung des Schuldners mit dem Ziel, eine Versteigerung seines Immobilieneigentums zu verhindern, ist daher nicht nur legal, sondern auch legitim.

Der Rechtsberater und -vertreter des Schuldners kann mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln eine Versteigerung in der Regel letztlich nicht verhindern, sondern allenfalls verzögern. In welchem Umfang ihm dies gelingt, hängt häufig auch davon ab, ob Gläubiger oder Gericht fehlerhaft agieren und damit Anträge oder Rechtsbehelfe ermöglichen, die im Ergebnis dem Schuldner Zeit verschaffen.

Auch insoweit gilt, dass erfahrungsgemäß der frühzeitig eingeschaltete Anwalt bessere Ergebnisse erzielen kann.

Vor und nach der Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahrens scheuen sich die Schuldner erfahrungsgemäß häufig Kontakt mit ihren Gläubigern aufzunehmen. Dieses Verhalten ist verständlich, aber auch schädlich. Daher hat der Anwalt in vielen Fällen die Rolle eines Vermittlers zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern zu übernehmen.

Der vom Anwalt erreichte Zeitgewinn ist aber nur dann sinnvoll, wenn er dazu genutzt werden kann, die Voraussetzungen für eine Einigung mit der Gläubigerseite oder für eine Befriedigung derselben zu schaffen. Nur dann trägt die Tätigkeit des Anwalts ihren Teil dazu bei, eine Versteigerung zu verhindern.

Dies ist dann letztlich auch im Interesse des Gläubigers, da auf diese Weise eine Lösung erzielt wird, die auch für ihn akzeptabel ist. Bei einer Zwangsversteigerung verlieren nämlich oft alle - auch die Gläubiger -, abgesehen vom Schnäppchenjäger.

Daher erachte ich meine Tätigkeit für den Schuldner in einem Zwangsversteigerungsverfahren dann für sinnvoll, wenn eine realistische Chance besteht, dass entweder eine Zwangsversteigerung der Immobilie durch eine Einigung mit der Gläubigerseite oder Befriedigung derselben vermieden werden kann, oder zumindest die Chance besteht, dass die Immobilie in dem Mandanten genehme Hände gelangt. Ansonsten ist ein möglichst hoher Erlös anzustreben.

Rechtsanwalt Dr. Stehmann
Hardt 11 / Gladbacher Str. 3
40764 Langenfeld
Telefon: 02173/23044
oder
02173/23045
Fax: 02173/21149
eMail: info@rechtsanwalt-stehmann.de

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Dr. Karl-Alfred Storz

Rechtsanwälte
Fischer, Storz, Zander & Collegen
Rotebühlplatz 15
70178 Stuttgart
Tel: 0711-666633
Fax: 0711-6666345
E-Mail: kastorz@rae-fcs.de
Internet: www.rae-fcs.de

Rechtsanwalt Dr. Karl-Alfred Storz hat zunächst in mehr als 20-jähriger Tätigkeit in einer Großsparkasse umfangreiche Erfahrungen auf den Gebieten Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, Unternehmensgründung, -Finanzierung, -Sanierung und -Insolvenz gesammelt und sich dann 1991 in Stuttgart als Rechtsanwalt selbständig gemacht. Seither sind seine Tätigkeitsschwerpunkte die Zwangsversteigerung und -verwaltung sowie die Teilungsversteigerung. Auf diesen Gebieten ist Dr. Storz bundesweit tätig und hat hierzu bekannte Bücher (siehe "Buchempfehlung") und zahlreiche Aufsätze veröffentlicht. Bekannt geworden ist er auch durch seine Seminare zur Zwangsversteigerung/-verwaltung und Teilungsversteigerung bei Banken, Sparkassen und Rechtsanwälten, die er seit über 30 Jahren regelmäßig hält.

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Schrottimmobilien
Heinen und Biege Dortmund

Das Landgericht Dortmund hat von der Staatsanwaltschaft die Anklage gegen die Verantwortlichen der Immobilienfirma Heinen und Biege zugeleitet bekommen.

Diese hatte im Umfeld der Badenia Immobilien Verkäufe sogenannter Steuersparimmobilien eingefädelt und abgewickelt.

Link:



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PRESSEMITTEILUNG der Kanzlei Baum, Reiter & Collegen aus Düsseldorf -

Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat aktuell bekannt gegeben, dass sie gegen die ehemali­gen Geschäftsführer des Vertriebsunternehmens Heinen & Biege GmbH Anklage erhoben hat. Grund für die Anklage ist nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft der Verdacht, dass die vielfach unerfahrenen Käufer von Eigentumswohnungen als Kapital beim Erwerb der Objekte systematisch über den Wert der Wohnungen und die Rendite
aus einem Mietpool getäuscht wurden. Im Kaufpreis haben sich nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft diverse Provisionen und Abgaben verborgen, die an die Vermittler und an die finanzierende Bausparkasse Badenia in Karlsruhe weitergeleitet wurden und für den Erwerber nicht er­kennbar waren.

Für die Rechtsanwälte Baum, Reiter & Collegen, die mehrere Hundert Geschädigte des Ba­denia-Skandals vertreten, erklärt der Rechtsanwalt und ehemalige Bundesinnenminister Gerhart R. Baum zur Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft Dortmund:

Für den "Badenia-Skandal" bedeutet die Anklage der StA Dortmund nun einen Durch­bruch und ein ermutigendes Signal für die Geschädigten. Es ist die erste Anklage nach langen strafrechtlichen Ermittlungen. Auch andere Ermittlungsbehörden, v.a. die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Mannheim, die gegen Verantwortliche der Badenia ermittelt, sollten sich durch dieses Beispiel aufgefordert fühlen, ihre Verfahren nun ebenfalls zur Anklage zu bringen. Die Feststellungen der StA Dortmund, wonach Provisionen und Abgaben an die Badenia Bestandteil des Be­truges gewesen sein sollen, sind auch den anderen Verfahren zugrunde zu legen.

Rechtsanwalt Dr. Julius F. Reiter erklärt zu den Auswirkungen der Anklage auf die Schaden­ersatzansprüche der Anleger:

Für die laufenden zivilrechtlichen Klageverfahren gegen die Badenia bedeutet die An­klageschrift der StA Dortmund aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des BGH, dass die arglistige Täuschung der Anleger durch den Vertrieb nachgewiesen ist. Es wird nach der Rechtsprechung des BGH vermutet, dass die Badenia hiervon Kenntnis hatte. Die Anklage dürfte sich auch auf das im März 2007 zu erwartende Grundsatzur­teil des BGH zur Haftung der Badenia auswirken.

Rückfragen richten Sie bitte an:

Rechtsanwälte Baum, Reiter & Collegen, Benrather Schlossallee 121, 40597 Düsseldorf,

Tel.: 0211 / 836 805-70, Fax: 0211 / 836 805-78, e-mail: info@kanzlei-reiter.de, www.kanzlei-reiter.de

Unsere Kanzlei heißt seit Januar 2007 Baum, Reiter & Collegen.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Julius F. Reiter

Rechtsanwalt

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Hausbesitzer nach USA verkauft

Verraten und verkauft: Wie Banken "schlechte" Kunden loswerden
"Die haben uns fertig gemacht", schimpft Elke Niederhaus und meint damit eine der größten deutschen Hypothekenbanken, die Eurohypo. Die Bank hatte nämlich ihr Baudarlehen an amerikanische Investoren verkauft. Der Grund: das Darlehen war ein sogenanntes "notleidendes Baudarlehen". Davon sprechen Fachleute, wenn die Kreditnehmer Probleme mit der Rückzahlung der Raten haben. Das war auchbeim Ehepaar Niederhaus so.
Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung

Für Jürgen und Elke Niederhaus aus Osnabrück war das Sylvesterfest 2004 der Beginn einer finanziellen Katastrophe. Kurz vorher hatten sie erfahren, dass die Eurohypo, Spezialist für Baudarlehen, für das Haus der Eheleute die Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung beantragt hatte.

Die Eheleute waren im Jahre 2002 mit einer Quartalsrate in Höhe von 3.600 Euro in Rückstand geraten. Zwar hatten sie seitdem das Darlehen wieder regelmäßig bedient, aber die säumige Rate nicht beglichen. Doch statt den noch ausstehenden Betrag bei der anstehenden Anschlussfinanzierung einfach mitzufinanzieren, kündigte die Eurohypo Mitte Dezember 2004 das Darlehen zum Jahresende. Die Eheleute sollten auf einen Schlag die Restschuld von 88.000 Euro begleichen. Weil die Eurohypo parallel auch die Einsetzung eines Zwangsverwalters und die Zwangsversteigerung beantragt hatte, bekamen die Eheleute auch bei anderen Banken keine Anschlussfinanzierung. Erst Ende November 2005, drei Tage vor dem Zwangsversteigerungstermin, konnten Elke und Jürgen Niederhaus durch einen teuren Privatkredit die Zwangsversteigerung abwenden.

Durch Gerichtskosten, Zwangsverwaltergebühren, höhere Zinsbelastungen und abgesprungene Käufer ist den Eheleuten ein Schaden von mehreren 10.000 Euro entstanden. Frau Niederhaus erlitt einen Nervenzusammenbruch, der 62-jährige Kaufmann Jürgen Niederhaus hat den Glauben an die Seriosität von Banken verloren, denn bei dem Versuch, sich aus der finanziellen Bredouille zu befreien, warf die Eurohypo den Eheleuten systematisch Knüppel zwischen die Beine. So sieht das jedenfalls Jürgen Niederhaus. Was er nicht verstehen kann: Schon der Antrag auf Zwangsversteigerung scheint ihm völlig überzogen. Ein Gutachten des Amtsgerichts Osnabrück hatte nämlich den Wert der Immobilie (eine Dachgeschosswohnung, ein Ladenlokal und vier Garagen, alle Objekte in eigenen Grundbüchern eingetragen) auf insgesamt 264.000 Euro taxiert. Die Restschuld bei der Eurohypo betrug aber nur 88.000 Euro. Dennoch beantragte die Eurohypo die Zwangsversteigerung für das gesamte Objekt. Somit konnten die Eheleute Niederhaus sich nicht mehr entschulden, zum Beispiel durch den Verkauf der Wohnung.
Kunden aussortiert - Bilanz aufpoliert

Dass die Eheleute wegen einer vergleichsweise geringen Schuld in ihrer Existenz bedroht wurden, ist kaum nachvollziehbar. Markt hat die Eurohypo um eine Stellungnahme gebeten. Die Antwort: Schweigen. Es ist aber zu vermuten, dass die Eurohypo ihre Bilanz optisch auffrisieren wollte. Deshalb hat sie 14.000 notleidende Baukredite, sogenannte "Non Performing Loans" (NPL), in einem Paket zusammengefasst und an eine amerikanische Firma, die Delphi LLC verkauft. Hinter den 14.000 Darlehen stehen etwa 14.000 Eigenheimfinanzier mit einem Kreditvolumen von 2,4 Milliarden Euro. Die Delphi, eine gemeinsame Tochter der Eurohypo und der Citibank, geht nun mit fragwürdigen Methoden gegen klamme Eigenheimfinanzierer vor.
Die Eurohypo - kein Einzelfall

Eine Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young aus dem Jahre 2005 schätzt das Volumen notleidender Kredite auf zirka 250 Milliarden Euro in Deutschland. Mit der "Bereinigung" ihres Kredit-Portfolios von "faulen Krediten" ist nicht nur die Eurohypo beschäftigt. Auch andere große Baufinanzierer haben in den vergangenen Jahren große Pakete mit "Non Performing Loans" an amerikanische Investoren verkauft, zum Beispiel die Aareal Bank, AHBR-Bank, Dresdner Bank, Hypo Real Estate oder die HypoVereinsbank. Zu den Aufkäufern zählen so bekannte Namen wie Goldman Sachs, JP Morgan, Merrill Lynch, Lehman Brothers und Lone Star.
Verbraucherschützer warnen

"Wer ein Baudarlehen hat, das an einen amerikanischen Investor verkauft wurde, muss sich warm anziehen" meint Arno Gottschalck von der Verbraucher-Zentrale Bremen. Selbst kleine Störungen im Kreditverlauf würden genutzt, um mit der großen Keule Zwangsversteigerung zu drohen. Was den Verbraucherschützer besonders wurmt: Im Vorfeld der Verkäufe an die Investoren wurden die meisten Eigenheimfinanzierer von ihrer Bank nicht gefragt, ob sie die Kundendaten an die potentiellen Käufer weitergeben dürfen. "Hier wird massiv das Bankgeheimnis verletzt" beklagt sich Verbraucherschützer Gottschalck.

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Stiftung Warentest zu Schrottimmobilien

Rund 300 000 Anleger haben beim Kauf von so genannten Schrottimmobilien herbe Verluste erlitten. Viele von ihnen stehen vor dem Ruin. Bislang hat der Bundesgerichtshof (BGH) die meisten Klagen abgewiesen. Doch jetzt setzt sich die EU-Kommission für die Opfer der Banken-Machenschaften ein. In einer Stellungnahme äußerten die Brüsseler Spitzenbeamte herbe Kritik am obersten deutschen Zivilgericht. Dort werde nach Schema F ohne Rücksicht auf Verbraucherschutz geurteilt, moniert die EU-Kommission. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu entscheiden.


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Wikipedia "Schrottimmobilien"


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Immer mehr Verbraucher in der Schuldenfalle - VfE hilft
Hilfe im Landkreis verspricht der" Verein für Existenzsicherung e. V." (VfE) mit Sitz in Karlsfeld.

Bereits seit 1986 konnte auch in vielen aussichtslos erscheinenden Fällen eine Lösung gefunden werden. Johann Tillich, Gründer und Präsident, kümmert sich mit 4 Mitarbeitern um die individuellen finanziellen Probleme der Vereinsmitglieder. Er hat den Verein gegründet, nachdem er durch einen dubiosen Anlageberater selbst geschädigt wurde. Mittlerweile führt er wirtschaftliche Verhandlungen um in Zahlungsnot geratenen Verbrauchern zu helfen. Dabei stützt er sich auf seine Kompetenz und Erfahrung, sowie die Unterstützung seiner Mitarbeiter. Als "staatlich geprüfter Anlage- und Vermögensberater" und "Finanztechnischer Gutachter" steht er seinen Vereinsmitgliedern bereits präventiv bei sämtlichen Geldgeschäften bei. Johann Tillich bedauert: „Die meisten meiner Klienten kommen erst, wenn es schon klemmt.“

Wenden Sie sich VfE e. V. wenn sie Zahlungsprobleme haben, damit eine wirtschaftliche Lösung gesprochen werden kann. Unser Ziel ist es, Insolvenzen zu vermeiden.

Seit über dreizehn Jahren ist der VfE e. V. speziell auf dem Gebiet von betrügerischen Steuersparmodellen tätig. In den vergangenen 25 Jahren wurden Verbraucher von Drückerkolonnen weit überteuerte Immobilien als Steuersparmodelle verkauft. Heute sitzen die Verbraucher auf wertlosen Immobilien und sind hoch verschuldet. Selbst bei dem Verkauf der Immobilie bleiben sie auf einem Schuldenberg sitzen. Dies nennt Johann Tillich einen „legalen Betrug“. "Der Punkt ist, dass der Kunde über den tatsächlichen Wert der Wohnung getäuscht wird. Man spricht von einem Gesamtpreis, ohne den Kunden zu erläutern, dass die Gebühren zum Teil über 1/3 der Gesamtsumme ausmachen, der reale Immobilienpreisen also weit unter dem Verkaufspreis liegt", und erklärt Tillich. Wolle oder müsse der Käufer nach einigen Jahren das Objekt veräußern, dann bleibe er in der Regel auf einem hohen Schuldenberg sitzen.

Immer mehr Menschen tappen in die aufgestellten Fallen. "Mitschuld tragen die Banken, die die Finanzierung des Steuersparpaketes sicheren." Sie lassen sich oftmals Gebühren zur " Wertberprüfung der Immobilie "zahlen, halten es aber nicht für nötig, den Kunden auf die Besonderheiten des "Steuersparmodells" aufmerksam zu machen. "Das schlimmste ist, dass renommierte Banken den "legalen Betrug" mitmachen. Sie vergebenen Darlehen, die den Wert der Wohnung um das Doppelte übersteigen."
Der Verein für Existenzsicherung will jedoch gar nicht warten, bis der Schwindel passiert ist, sondern versucht im Vorfeld Aufklärungsarbeit zu leisten. Vorträge und Aufklärungskampagnen gehören zur Vereinsarbeit ebenso, wie Hilfe bei der Überprüfung von etwaigen Finanzierungsangeboten.
Johann Tillich fasst zusammen: "Wer Mitglied im Verein für Existenzsicherung ist, erhält individuelle Betreuung, wenn er wirtschaftliche Probleme hat. Gemeinsam mit qualifizierten Rechtsanwälten und der Bereitschaft des Mitgliedes, an einer Gesamtlösung aktiv mitzuwirken, finden wir für fast jede Angelegenheit eine realisierbare Lösung."

Die einmalige Aufnahmegebühr im Verein für Existenzsicherung beträgt 60,-- €, der Mitgliedsbeitrag liegt jährlich 160 €.

Eine unverbindliche, kostenlose Erstberatung vor einer Mitgliedschaft ist für Johann Tillich selbstverständlich.

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Wie Raiffeisenbanken mit Bausparverträgen Kunden über den Tisch ziehen.

Banken müssen Bausparverträge und Versicherungen verkaufen. Mittlerweile gehen sie schon genauso unseriös vor, wie manche Vermittler. Besonders einfallsreich war ein Mitarbeiter einer Volks- und Raiffeisenbank. Ein Kunde hatte bereits einen kleinen Bausparvertrag bei der Schwäbisch Hall abgeschlossen um seine "Vermögenswirksamen Leistungen" einzahlen zu können. Mittlerweile hatte er bereits ein kleines Guthaben auf seinem Bausparvertrag angesammelt.

Dies weckte scheinbar die Gier des Bankmitarbeiters, schnell Provisionen zu verdienen. Er überredete den Kunden, den Bausparvertrag auf 200.000,-- € zu erhöhen. Der Kunde unterschrieb und die Abschlussgebühr wurde sofort vom Bausparguthaben abgebucht.

Auf Nachfrage des VfE wurde von der Raiffeisenbank mitgeteilt, dass der Kunde ein Haus bauen wollte und deshalb die Erhöhung durchgeführt wurde. Bei dem Kunden handelt es sich um einen indonesischen Koch mit 3 Kindern. Dieser wird wohl niemals in der Lage sein, sich in Deutschland ein Haus zu bauen. Nebenbei wurden ihm auch noch mehrere Lebensversicherungen verkauft.

Bei einer weiteren Kundin wurde ein festgeschriebenes Darlehen durch die Raiffeisenbank gekündigt, obwohl keine Rückstände vorhanden waren. Die Kündigung wurde begründet, dass durch eine Baufinanzierung des Ehemannes durch eine andere Bank ein zu hohes Risiko vorhanden sei.

Obwohl die Kündigung durch die Bank ohne Verschulden des Kreditnehmers erfolgte, verlangte die Raiffeisenbank eine Vorfälligkeitsentschädigung. Nachdem sich die Kundin dagegen wehrte, wurde ihr von der Raiffeisenbank eine Frist gesetzt, bis zu dieser die Darlehensablösung incl. der Vorfälligkeitsentschädigung zu erfolgen hat. Sollte der Termin nicht eingehalten werden, würde die Kreditkündigung in die Schufa eingetragen und die Kundin somit als kreditunwürdig abgestempelt. Auf Druck dieser "Erpressung" wurde das Darlehen abgelöst.

Weitere Fälle sind uns bekannt. Diese Vorgehensweise trifft nicht nur auf die Raiffeisenbanken und die Bausparkasse Schwäbisch Hall zu, sondern auch auf andere Institute. Bei allen diesen Fällen handelt es sich um eine gravierende Falschberatung. Rechtsanwalt Tobias Neumeier rät, dass alle Betroffenen die Fälle prüfen lassen. Der VfE prüft alle Fälle und wird auch gegen diese Machenschaften vorgehen.

Für eine überregionale Tageszeitung suchen wir Verbraucher, die ebenfalls von Banken oder Bausparkassen über den Tisch gezogen wurden. Schildern Sie Ihren Fall bitte der VfE-Redaktion.

Verein für Existenzsicherung e. V.
Hermann-Löns-Str. 14
85757 Karlsfeld
Telefon: 08131-93298
Fax: 08131-996536
Internet: www.vfe.de
E-mail: info@vfe.de