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News ab 2016
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Vereinsänderungen
In Vorbereitung
Kontakt Kontakt: Tel.: 0209 - 88339422
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Für 2016 planen wir die Durchführung von Sprechstunden in den Haftanstalten in NRW.
Die Antragstellung dazu ist beim Justizministerium in Düsseldorf erfolgt.
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Für 2016 suchen wir einen insolvenzrechtlich ausgebildeten Mitarbeiter. Dieser sollte mindestens 3 Jahre in einer zugelassenen Stelle gemäß Insolvenzordnung gearbeitet haben.
Bewerbungen bitte an durchblick-schuldnerhilfe@gmx.de
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Regelungen zur Restschuldbefreiung
1. Das Regierungskabinett hat am 18.07.2012 den Gesetzesentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte beschlossen. Das Gesetz soll am 01.01.2013 in Kraft treten.
Nachstehend werden die Neuregelungen zur Dauer bis zur Erlangung der Restschuldbefreiung behandelt.
2. Geltende Rechtslage: Nach § 286 InsO gilt aktuell die sogenannte Wohlverhaltensperiode von 6 Jahren. Beginn der Frist ist der Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung.
3. Rechtslage ab 01.01.2013:
-im Grundsatz bleibt es bei der Frist von 6 Jahren,
-die Frist verkürzt sich auf 5 Jahre, wenn der Schuldner,
zumindest die Kosten des Verfahrens bezahlt hat,
-die Frist verkürzt sich auf 3 Jahre, wenn der Schuldner neben den Kosten des
Insolvenzerfahrens auch die Insolvenzgläubiger mit mindestens 25 % bedient
hat.
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