Insolvenzberatung durch gewerbliche Vermittlungsdienste
Letztendlich hat einzig der beauftragte Anwalt einen Vorteil durch diese Mittlerdienste, da seine Büroorganisation entlastet wird, indem der Kontakt zur Mandantschaft entfällt.
Zusammenfassend ist davon auszugehen, daß sich die gewerblichen Schuldenregulierer das Bedürfnis vieler Schuldner, "nur noch an eine Stelle Raten zahlen" zu wollen, zunutze machen, in dem sie Ihnen Leistungen versprechen, die sie entweder nicht erbringen dürfen oder überwiegend nicht erbringen können. Der einzigen echten Leistung, nämlich der Abwicklung einiger Buchungen, stehen immense Kosten gegenüber.
Die enormen Gewinne der gewerblichen Schuldenregulierer locken immer mehr Anbieter auf den Markt. Analog zur Entwicklung im Bereich der Kreditvermittlung treten "Zellteilungseffekte" auf, d.h. ehemalige Mitarbeiter von Schuldenregulierungsfirmen, die über längere Zeit "erfolgreich" (lies: unbehelligt von Strafverfolgung) gearbeitet haben, machen sich selbständig und gründen eigene Regulierungsfirmen oder treten als Vorvermittler auf.
Ausgerechnet Schuldenregulierer dieser Kategorie machen sich jetzt auf dem Feld des Verbraucherinsolvenzverfahrens breit. Sie werben - ohne im Besitz einer behördlichen Genehmigung zu sein - mit fachmännischer Hilfe im Verbraucherinsolvenzverfahren oder beantragen die Anerkennung als geeignete Stelle.
Dabei vertrauen sie auf die unterschiedliche Überprüfungspraxis der zuständigen Behörden. Dieses Vertrauen ist offensichtlich nicht unbegründet, denn gewerbliche Schuldenregulierer waren mit ihrem Antrag (z.B. in Hamburg und NRW (Fn. 10)) erfolgreich.
Dabei vertrauen sie auf die unterschiedliche Überprüfungspraxis der zuständigen Behörden. Dieses Vertrauen ist offensichtlich nicht unbegründet, denn gewerbliche Schuldenregulierer waren mit ihrem Antrag (z.B. in Hamburg und NRW (Fn. 10)) erfolgreich.
Es ist daher zwingend notwendig, daß die Schuldnerberatungen - nicht nur im Interesse ihrer Klienten, die um erhebliche Beträge gebracht werden - dieser Entwicklung gegensteuern. Möglichkeiten hierzu wird der AK "Geschäfte mit der Armut" in den nächsten Ausgaben vorstellen.
Quelle / Volltext http://www.f-sb.de/akgeschaefte/armut/v0012.htm
Quelle / Volltext http://www.f-sb.de/akgeschaefte/armut/v0012.htm