Neues Recht:
Das Schutzschirmverfahren
Hierzu einige Erläuterungen und Pressemitteilungen
09.08.2012: Hein Gericke beantragt Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung
„Für den weiteren Sanierungsweg nutzen wir die Möglichkeiten des neuen Rechts”
Am 30.07.2012 hat die Geschäftsführung der Hein Gericke Deutschland GmbH beim Amtsgericht Düsseldorf Antrag auf Anordnung eines eigenständigen Sanierungsverfahrens gestellt. Gleichzeitig beabsichtigt Hein Gericke, seinen Gläubigern einen Sanierungsplan bis Anfang November 2012 vorzulegen. Die Geschäfte werden vom bestehenden Management uneingeschränkt fortgeführt. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Herr Rechtsanwalt Georg F. Kreplin aus Düsseldorf bestellt, der in sehr enger Zusammenarbeit mit dem Management den eingeschlagenen Sanierungsweg begleitet.
Quelle / Volltext motorrad-presse
Link - Tipps:
Wikipedia Text zum Gesetz
http://gesetzgebung.beck.de/news/erleichterung-der-unternehmenssanierung-esug
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