Montag, 1. Oktober 2012

Blicken Sie durch ?

Blicken Sie noch durch ?

Verbraucherinsolvenzverfahren - Privatinsolvenz - Regelinsolvenz - EU - Insolvenz - Neuregelungen ab 2013 


Kennen Sie das Insolvenzrecht und die zugrundeliegenden Gesetze ?

Kennen Sie die Wartezeiten bei den angeblich kostenlosen Beratungsstellen ?

Wer von Schulden geplagt ist hat zwangsläufig wenig Geld für Rechtsanwalt und Gericht.

Die öffentlichen Beratungsstellen sind zugelassene Stellen und haben zumeist lange Wartezeiten, teilweise betragen diese 6 Monate oder mehr.

Ein Rechtsanwalt ist auch eine sogenannte zugelassene Stelle, seine Dienstleistung kostet aber auch Geld.

Diesen Teufelskreis versuchen wir durch unsere Öffentlichkeitsarbeit zu durchbrechen, wir möchten Sie darüber aufklären, dass es die oftmals unbekannte Möglichkeit der Kostenübernahme der Rechtsanwaltskosten durch die Staatskasse gibt.

Durch unser Netz an erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwälten ist oftmals ein kurzfristiger und nach den Vorschriften des Beratungshilfegesetzes kostenfreier Beratungstermin möglich.

Einen Beratungstermin und eine in Ihrem Sinne liegende Mandatsbearbeitung können Sie bei unseren Netzwerkpartnern schnell erreichen.

Hinweis:

Sie erhalten eine qualifizierte Beratung durch zugelassene deutsche Rechtsanwälte, teilweise durch Fachanwälte für Insolvenzrecht. Diese rechnen Ihre Beratungsgebühren bei Bedürftigkeit des Mandanten bei Vorliegen der Voraussetzungen ( Bei Aushändigung des Beratungshilfescheins vom zuständigen Amtsgericht ) mit der Staatskasse über Beratungshilfe ab.

Alle Rechtsanwälte sind geeignete Stellen im Sinne der Insolvenzordnung und können daher auch die erforderlichen Bescheinigungen ausstellen. 



Für Firmen:  Warum wir?


Ist der GMBH - Verkauf die Rettung ? 







Ihre Firma ist von Insolvenz bedroht oder bereits insolvent und Sie suchen Rat und einen Ausweg ? Dann sind Sie hier richtig!

Unsere Anwälte beraten Einzelunternehmer, Freiberufler und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften auch  bei der außergerichtlichen Sanierung der Firma, sofern hierfür realistische Chancen bestehen.

Führt an der Insolvenz kein Weg vorbei, zielt die Beratung auf die Weiterführung des Einzelunternehmens durch Sie und die Freigabe aus dem Insolvenzbeschlag sowie die Erteilung der Restschuldbefreiung bei Einzelunternehmern ab und auf die Beratung bei Versagungsanträgen zur Restschuldbefreiung.

Der Geschäftsführer wird dabei zur weitestgehenden Freistellung von der privaten Haftung beraten.

Das ESUG vom 1.3.2012 hat hier insbesondere auch für die GmbH das neue Schutzschirmverfahren möglich gemacht.

Die Anwälte beraten Sie hierbei bezüglich der Voraussetzungen und Durchführbarkeit in Ihrem Unternehmen.

Achtung:

In der Bevölkerung kaum bekannt ist, dass mit der Rechtskraft des ESUG ab 1.3.2012 nun auch verschärfte Anforderungen an den Regelinsolvenzantrag gestellt werden.

Die Verletzung der "aktiven Auskunftspflicht" inkludiert schon die Möglichkeit der Versagung der Restschuldbefreiung gem §290 Abs.1 Nr.5 InsO.

Bestimmte Fehler im Antrag können nun das Verfahren scheitern lassen.

Lassen Sie sich deshalb hierzu unbedingt und nach neuestem Stand kompetent beraten.