Montag, 29. Oktober 2012

BGH beschränkt Werbung für die Vermittlung von Schuldenregulierungen

BGH beschränkt Werbung für die Vermittlung von Schuldenregulierungen

Urteil sorgt für besseren Schutz überschuldeter Verbraucher

Wer Verbrauchern eine Finanzsanierung durch ein Unternehmen vermittelt, das selbst keine Rechtsberatung durchführen darf, muss darauf hinweisen, dass zusätzlich ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss. Mit diesem Urteil gab der Bundesgerichtshof (BGH) einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen die Treu-Finanz-Consulting GmbH statt. "Der Richterspruch stärkt den Schutz überschuldeter Verbraucher vor zweifelhaften Hilfsangeboten", so Vorstand Gerd Billen. Geschäftsmodelle, die geradezu darauf abzielten, Schuldnern zusätzlich Geld aus der Tasche zu ziehen, seien nicht hinnehmbar.

Quelle / Volltext www.vzbv.de/2757.htm