BGH beschränkt Werbung für die Vermittlung von Schuldenregulierungen
BGH beschränkt Werbung für die Vermittlung von Schuldenregulierungen
Urteil sorgt für besseren Schutz überschuldeter Verbraucher
Wer Verbrauchern eine Finanzsanierung durch ein Unternehmen
vermittelt, das selbst keine Rechtsberatung durchführen darf, muss
darauf hinweisen, dass zusätzlich ein Rechtsanwalt beauftragt werden
muss. Mit diesem Urteil gab der Bundesgerichtshof (BGH) einer Klage des
Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen die
Treu-Finanz-Consulting GmbH statt. "Der Richterspruch stärkt den Schutz
überschuldeter Verbraucher vor zweifelhaften Hilfsangeboten", so
Vorstand Gerd Billen. Geschäftsmodelle, die geradezu darauf abzielten,
Schuldnern zusätzlich Geld aus der Tasche zu ziehen, seien nicht
hinnehmbar.