Montag, 8. Oktober 2012

ESUG Die Rettung für verschuldete Unternehmen ?

Finanzielle Probleme bei Unternehmen können jetzt anders gelöst werden als früher. Das neue Insolvenzrecht bietet mit dem Schutzschirmverfahren die Grundlage dafür. Erste deutsche Firmen, auch Grossfirmen wie Nextira-One,  Centrotherm oder Hein Gericke nutzen dieses neue Gesetz bereits. Und dies mit Erfolg ! 

Eine der größten Hürden für die Anwendung des neuen Unternehmensinsolvenzrechts ist allerdings noch das fehlende Know-how bei Beratern und Gerichten. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Wirtschaftskanzlei BB Sozietät. 


Wie bei allen neuen Gesetzen ist auch hier aller Anfang schwer. Es ist somit für die von Insolvenz bedrohten Unternehmer / Freiberufler im Moment das Allerwichtigste in der vorhandenen Lage auch einen Zugang in das neue Verfahren zu finden. 


Nach der Studie ist das Verfahren noch weitgehend unbekannt und überfordert deshalb viele Beteiligte. So gaben 64 Prozent der Befragten an, den Unternehmenslenkern fehlten juristische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse. 48 Prozent bemängelten den Wissensstand bei Insolvenzrichtern und 43 Prozent den bei Unternehmensberatern.



Den deutschen Insolvenzverwaltern wurde ein besseres Know-how attestiert: Nur 23 Prozent seien uninformiert. An der Umfrage beteiligten sich 90 Gläubiger, Insolvenzverwalter, Richter, Investoren und Berater.
Die mangelnde Sachkenntnis könnte sich als Problem für das Anfang März eingeführte Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (Esug) erweisen. Denn Krisenunternehmen könnten Vorteile verpassen. Gab es früher in kritischen Situationen meist nur den Weg in die Insolvenz, so soll sich mit der Novelle nun eine neue Sanierungskultur in Deutschland etablieren.
Das neue Gesetz will erreichen, daß Firmen erhalten bleiben, daß Firmen weiter machen können, es soll nicht mehr nur zum Nachteil der betroffenen Firmen und Arbeitnehmer alles zerschlagen werden.
Daher sollten sich  Krisenunternehmen rechtzeitig über die Möglichkeiten  informieren, die das neue Insolvenzrecht Ihnen bietet.
Hierzu bietet der Verein Durchblick - Schuldnerhilfe e.V. bundesweit eine Veranstaltungsreihe für betroffene Unternehmen / Freiberufler an. Die Veranstaltungen werden als Vortragsveranstaltungen mit einer Dauer von ca. 3 Stunden durchgeführt, für die Vorträge stehen Fachjuristen zur Verfügung.
Nach dem offiziellen Vortrag besteht die Gelegenheit den Referenten im Rahmen der Diskussion Fragen zu stellen. 
Die Veranstaltungstermine sind auf der Homepage des Vereins veröffentlicht, Anmeldungen können online erfolgen. 

Verein Durchblick Schuldnerhilfe e.V.
PF 1135
45739 Oer Erkenschwick 
Tel: 02368 - 9788401 
Mail: Durchblick-Schuldnerhilfe@gmx.de 
Zur Veröffentlichung freigegeben. Ein Belegexemplar wird erbeten.