Samstag, 29. September 2012

Zehn Kriterien, um unseriöse Verbraucherinsolvenz- und Schuldnerberatung zu erkennen


Inzwischen gibt es eine Vielzahl an Angeboten, um Schuldner zu unterstützen, einen Weg aus
der finanziellen Sackgasse zu finden. Eine umfassende rechtliche und wirtschaftliche Beratung
und Vertretung gegenüber den Gläubigern bieten die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen der Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbände oder Kommunen an. Ihr Beratungsangebot ist in der Regel kostenlos, zum Teil werden lediglich geringfügige einmalige Verwaltungsgebühren (für Kopien etc.) erhoben, die aber keinesfalls höher als 50 Euro sein sollten. Wo möglich, sollten sich Betroffene von diesen anerkannten Stellen beraten lassen.


Zumeist werden hier leider oft lange Wartelisten geführt und Schuldner müssen oft mehrere
Wochen oder sogar Monate auf einen Beratungstermin warten.
Wer nach einer schnelleren Lösung sucht, sollte sich an spezialisierte Anwälte wenden, die
über das Internet oder durch einen Anruf bei der örtlichen Rechtsanwaltskammer zu finden
sind. Achtung: Vor einer Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Anwalt lohnt es sich, beim
örtlichen Amtsgericht nachzufragen, ob für die Beratung ein Beratungshilfeschein erteilt wird.
Zwar ist das nicht überall der Fall – aber wer in den Genuss kommt, erhält zumindest einen Teil
der anwaltlichen Leistung gegen eine Zuzahlung von lediglich 10 Euro.
 
Daneben drängen immer mehr gewerbliche Anbieter auf den Markt, die Schuldner- und Insolvenzberatung gegen hohe Gebühren anbieten. Hier ist es oftmals nur sehr schwer zu erkennen, ob man die versprochene und teuer bezahlte Leistung überhaupt und in welcher Qualität
erhält. Neben klar betrügerischen Anbietern, die nur darauf abzielen, Gebühren zu kassieren
und keinerlei Schuldner- oder Verbraucherinsolvenzberatung erbringen, gibt es vielfältige Angebotsvarianten: Dabei werden dann notwendige Leistungen und Hilfestellungen entweder nur
teilweise erbracht oder Schuldner bloß mit Informationen und Musterbriefen versorgt, um dann
auf sich allein gestellt das Entschuldungsverfahren zu durchlaufen. Vielfach kooperieren gewerbliche Schuldenregulierer – denen in der Regel die Rechtsberatungsbefugnis fehlt – auch
mit Anwälten, die dann zusätzlich bezahlt werden müssen. Häufig findet eine direkte und auf
den Einzelfall zugeschnittene, in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht fundierte Beratung –
Voraussetzung für eine dauerhafte Entschuldung – nicht statt.
Der beste Schutz gegen unliebsame Erfahrungen mit gewerblichen Schuldenregulierern ist es,
auf die öffentlich finanzierte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung oder direkt auf spezialisierte Anwälte zurückzugreifen. Wer es dennoch mit einem gewerblichen Anbieter versuchen will, dem bieten die folgenden zehn Kriterien Hilfestellung, um ein seriöses gewerbliches
Angebot zu finden. Natürlich liefert diese Checkliste nur Hinweise auf fehlende oder vorhandene Seriosität. Weder ist garantiert, dass der Anbieter seriös arbeitet, wenn alle Positivmerkmale
erfüllt sind noch muss ein unseriöser Anbieter alle beschriebenen Negativmerkmale erfüllen.
Allerdings: Je mehr Minuspunkte ein ausgewähltes Angebot erzielt, desto kritischer sollte man
ihm gegenüberstehen.


Quelle / Volltext LAG