21.09.2012 Kritik des AK-InsO der AGSBV an Regierungsentwurf zur Änderung der Verbraucherinsolvenz
Auch der Arbeitskreis InsO der AG SBV hat in einer Stellungnahme den Regierungsentwurf zur Änderung der Verbraucherinsolven z kritisiert.
Zwar werden einige Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf begrüßt, so z.B. für die Klarstellung, dass nur Gläubiger, die Forderungen angemeldet haben, einen Versagungsantrag stellen können, ferner für den Verzicht auf die Versagungsmöglichkeit wegen strafrechtlicher Verurteilungen zum Nachteil eines antragstellenden Insolvenzgläubigers.
Kritisert wird jedoch weitere Änderungen "unerwartet und nicht nachvollziehbar" seien, "da sie ganz einhellige Äußerungen der verschiedenen Stellungnahmen nicht nur nicht aufnehmen, sondern sogar in die Gegenrichtung gehen. Dies betrifft insbesondere die Änderungen beim außergerichtlichen Einigungsversuch. Fatale Auswirkungen auf die Finanzierung der Schuldnerberatung sind ferner durch die vorgesehene, massive Kürzung bei der Beratungshilfe zu befürchten: In den Bundesländern, in denen die Finanzierung der „geeigneten Stellen“ über Fallpauschalen erfolgt, wäre wohl mit direkten finanziellen Einschränkungen zu rechnen; in den übrigen Ländern würde es sich vermutlich indirekt auswirken. Die allseits gelobte und für systemrelevant erachtete Arbeit der „geeigneten Stellen“ wäre mit unabsehbar schwerwiegenden Folgen für die Überschuldeten in Frage gestellt."
Stellungnahme des AK InsO der AG SBV zum Regierungsentwurf
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