Samstag, 29. September 2012

Gesetzliche Änderungen zum Regelinsolvenzantrag


Achtung:

Gesetzliche Änderungen

Kaum bekannt ist, dass mit der Rechtskraft des ESUG ab 1.3.2012 nun auch verschärfte Anforderungen an den Regelinsolvenzantrag gestellt werden. 

Die Verletzung der "aktiven Auskunftspflicht" inkludiert schon die Möglichkeit der Versagung der Restschuldbefreiung gem §290 Abs.1 Nr.5 InsO.


Bestimmte Fehler im Antrag können nun das Verfahren scheitern lassen.

Lassen Sie sich hierzu unbedingt und nach neuestem Stand kompetent beraten.

Kontakten Sie dazu bitte einen der am rechten Seitenrand gelisteten Rechtsanwälte.