Samstag, 29. September 2012

21.09.2012 Bundesrat steht Erleichterungen im Insolvenzverfahren aufgeschlossen gegenüber

21.09.2012    Bundesrat steht Erleichterungen im Insolvenzverfahren aufgeschlossen gegenüber


Aus der Pressemitteilung des Bundesrates: "Die Länder haben in ihrer heutigen Sitzung den Gesetzentwurf zur Verkürzung der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren beraten und dabei umfangreich Stellung genommen. Sie stehen dem Bemühen, in finanzielle Not geratenen Menschen schneller und effektiver als bisher eine zweite Chance zu eröffnen, aufgeschlossen gegenüber. Gleichwohl verkennt der Bundesrat nicht, dass dem Interesse der Schuldner die nicht minder berechtigten Interessen der Gläubiger gegenüberstehen. Bei einer endgültigen Lösung müsse daher auch bedacht werden, welche Signalwirkung von ihr für die generelle Zahlungsmoral ausgehe. Inhaltlich regt der Bundesrat zudem mehrere Änderungen in juristischen Detailregelungen und Verfahrensfragen an." 
Zur Streichung des Schuldenbereinigungsplanverfahrens führt die Stellungnahme aus: "Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung zu prüfen, ob der im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz vom 18. Januar 2012 vorgeschlagene Weg der Zusammenführung des gerichtlichen und außergerichtlichen Einigungsversuches nicht doch weiter verfolgt werden sollte. In diesem wird das gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren aufgegeben und gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen, nicht einigungsbereite Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen zum Beitritt zu dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zu verpflichten. Durch die ersatzlose Streichung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens könnte das Verfahren zusätzlich gestrafft und effektiver ausgestaltet werden. Konsequenterweise könnte darüber hinaus geprüft werden, das Zustimmungsersetzungsverfahren vom Insolvenzeröffnungsverfahren zu trennen, daher den Antrag auf Zustimmungsersetzung von dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu entkoppeln. Dies würde Anreize schaffen, sich außergerichtlich stärker um eine Einigung zu bemühen. Dadurch würde ein bewährtes Insolvenzinstrument weiterentwickelt und die professionelle Arbeit der anerkannten Beratungsstellen qualifiziert in den gesamten Entschuldungsprozess von Verbrauchern eingebunden."
Zur Finanzierung der geeigneten Stellen, insbesondere die Vergütung für die Ausstellung von sog. "Aussichtslosigkeitsbescheinigungen" nimmt der Bundesrat keine Stellung.


  Materialien des Bundesrates zum Regierungsentwurf