Auch in 2016 erweitern wir unsere Liste mit den Anschriften kompetenter Fachanwälte für Insolvenzrecht.
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Mittwoch, 27. Januar 2016
Freitag, 7. Dezember 2012
bspartners-ltd-online: Lesenswert ! Denkmal für die Schlechtanwältin
bspartners-ltd-online: Lesenswert ! Denkmal für die Schlechtanwältin: Diesen wirklich lesenswerten Artikel empfehlen wir wärmstens all denjenigen, die wirklich noch glauben, Anwälte seinen gottgleiche Wesen. ...
Unseriöse Telefonwerbung für Schuldenhilfe
Der Verein Durchblick-Schuldnerhilfe e.V. hat am Landgericht Cottbus einen beachtlichen Erfolg erstritten.
Einem Anbieter von telefonischer Schulden-Hilfe aus Halle / Saale wurde vom LG Cottbus die Veröffentlichung einer kostenpflichtigen 01805 Rufnummer untersagt. Unter einer solchen kostenpflichtigen Nummer hatte dieser Anbieter Beratungsdienstleistungen angeboten. Er informierte dabei bei Anrufen über verschiedene Mitarbeiter / innen seines Call Centers über die Möglichkeiten der Schuldenberatung, über die Möglichkeiten eines Vergleichsverfahrens und über das Insolvenzgesetz.Den anrufenden Interessenten wurden dabei beiAnrufen aus dem Mobilnetz bis zu 42 Cent je Gesprächsminute in Rechnung gestellt. Durch die Art der Gesprächsführung konnten die "Telefonberater" das Gespräch steuern und zeitlich in die Länge ziehen, was nach Ansicht de LG Hannover in einem gleichgelagerten Fall bereits im Jahr 2000 als sittenwidrig beurteilt wurde.
Dass der Anbieter dieser Beratungshotline dazu keine Genehmigung nach dem Rechtsberatungsgesetz vorweisen konnte sei nur am Rande erwähnt.
Das besondere an diesem Verfahren war der energische Widerstand, den der Prozessgegner im Prozess zeigte.
Die durchgeführten Recherchen in dieser Sache hatten ergeben, dass die durch diese Telefonwerbung aquirierten Mandate am Ende in einer Dortmunder Rechtsanwaltskanzlei landeten, so war es auch nicht verwunderlich, dass sich die Dortmunder Rechtsanwältin im Verfahren für den Beklagten meldete.
Mit bösen und unsachlichen Schriftsätzen versuchte sie zwar, vom eigentlichen Kern der Sache, nämlich von der sittenwidrigen Werbung des eigenen Mandanten abzulenken, gleichwohl nutzte das wenig. Ihr Mandant hatte auch zwischenzeitlich die strittige Telefonnummer von der Internetseite entfernt, der Wettbewerbsverstoss war sinngemäss eingestanden, so dass nur noch die Unterlassungserklärung bei Gericht abzugeben war.
Der Richter am LG Cottbus wies die Dortmunder Juristin auf die eindeutige Rechtslage hin und so wurde letztlich von ihr die Unterlassungserklärung abgegeben.
Ausser Spesen nichts gewesen kann man jetzt im Nachhinein sagen, denn hätte sie den eigenen Mandanten zu Beginn des Verfahrens sach- und fachgerecht beraten so wären die jetzt entstandenen Kosten vermieden worden, zumal der Verein Durchblick - Schuldnerhilfe e.V. selbst keinerlei Kosten geltend gemacht hatte.
Jetzt sind durch das Gerichtsverfahren am LG Cottbus Kosten für das Gericht und Kosten für die eingeschateten Rechtsanwälte in vierstelliger Höhe entstanden, die die Haller Firma zahlen muss.
Aber vielleicht ist diese engagierte Dortmunder Juristin auch so fair, hier das eigene Fehlverhalten einzusehen und den Fall der eigenen Haftpflichtversicherung zu melden ?
Ihrem Mandanten kann nur geraten werden, hier umgehend einen Anwalt mit der Spezialisierung Anwalthaftungsrecht einzuschalten.
Durchblick-Schudnerhilfe e.V.
.
Einem Anbieter von telefonischer Schulden-Hilfe aus Halle / Saale wurde vom LG Cottbus die Veröffentlichung einer kostenpflichtigen 01805 Rufnummer untersagt. Unter einer solchen kostenpflichtigen Nummer hatte dieser Anbieter Beratungsdienstleistungen angeboten. Er informierte dabei bei Anrufen über verschiedene Mitarbeiter / innen seines Call Centers über die Möglichkeiten der Schuldenberatung, über die Möglichkeiten eines Vergleichsverfahrens und über das Insolvenzgesetz.Den anrufenden Interessenten wurden dabei beiAnrufen aus dem Mobilnetz bis zu 42 Cent je Gesprächsminute in Rechnung gestellt. Durch die Art der Gesprächsführung konnten die "Telefonberater" das Gespräch steuern und zeitlich in die Länge ziehen, was nach Ansicht de LG Hannover in einem gleichgelagerten Fall bereits im Jahr 2000 als sittenwidrig beurteilt wurde.
Dass der Anbieter dieser Beratungshotline dazu keine Genehmigung nach dem Rechtsberatungsgesetz vorweisen konnte sei nur am Rande erwähnt.
Das besondere an diesem Verfahren war der energische Widerstand, den der Prozessgegner im Prozess zeigte.
Die durchgeführten Recherchen in dieser Sache hatten ergeben, dass die durch diese Telefonwerbung aquirierten Mandate am Ende in einer Dortmunder Rechtsanwaltskanzlei landeten, so war es auch nicht verwunderlich, dass sich die Dortmunder Rechtsanwältin im Verfahren für den Beklagten meldete.
Mit bösen und unsachlichen Schriftsätzen versuchte sie zwar, vom eigentlichen Kern der Sache, nämlich von der sittenwidrigen Werbung des eigenen Mandanten abzulenken, gleichwohl nutzte das wenig. Ihr Mandant hatte auch zwischenzeitlich die strittige Telefonnummer von der Internetseite entfernt, der Wettbewerbsverstoss war sinngemäss eingestanden, so dass nur noch die Unterlassungserklärung bei Gericht abzugeben war.
Der Richter am LG Cottbus wies die Dortmunder Juristin auf die eindeutige Rechtslage hin und so wurde letztlich von ihr die Unterlassungserklärung abgegeben.
Ausser Spesen nichts gewesen kann man jetzt im Nachhinein sagen, denn hätte sie den eigenen Mandanten zu Beginn des Verfahrens sach- und fachgerecht beraten so wären die jetzt entstandenen Kosten vermieden worden, zumal der Verein Durchblick - Schuldnerhilfe e.V. selbst keinerlei Kosten geltend gemacht hatte.
Jetzt sind durch das Gerichtsverfahren am LG Cottbus Kosten für das Gericht und Kosten für die eingeschateten Rechtsanwälte in vierstelliger Höhe entstanden, die die Haller Firma zahlen muss.
Aber vielleicht ist diese engagierte Dortmunder Juristin auch so fair, hier das eigene Fehlverhalten einzusehen und den Fall der eigenen Haftpflichtversicherung zu melden ?
Ihrem Mandanten kann nur geraten werden, hier umgehend einen Anwalt mit der Spezialisierung Anwalthaftungsrecht einzuschalten.
Durchblick-Schudnerhilfe e.V.
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Donnerstag, 29. November 2012
Presseschau - Für Sie gelesen
Dokumente nicht herausgegeben?
Dokumente nicht herausgegeben?
Rinteln (maf). In einem Prozess um den Verbleib von Originalunterlagen für ein Insolvenzverfahren muss sich nun ein Rechtsanwalt wegen Urkundenunterdrückung vor dem Rintelner Amtsgericht verantworten. Dem Juristen wird vorgeworfen, er habe ihm überlassene Unterlagen von zwei früheren Mandanten nicht herausgegeben.
Im Jahre 2007 wandten sich zwei Rintelner wegen eines Insolvenzantrages an den Anwalt, weil sie Rechnungen nicht mehr bezahlen konnten. Der Advokat übernahm dann auch ein Mandat zum Zwecke der Schuldenregulierung. In der Folgezeit überließen ihm die beiden Rintelner, so der Vorwurf, eine Vielzahl von Unterlagen und Dokumenten, unter anderem zur Vorbereitung von Anträgen auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Weil die beiden Klienten aber mit der Bearbeitung des Mandats nicht zufrieden waren, beauftragten sie im Mai 2009 einen anderen Rechtsanwalt, sie zukünftig zu vertreten. Das bestehende alte Mandat wurde daraufhin gekündigt, der neue Anwalt forderte die Übersendung der Handakten des ersten Anwalts. Dieser soll allerdings die ihm einst überlassenen Unterlagen seiner früheren Mandanten nicht herausgegeben haben.
Auch nachdem das Rintelner Amtsgericht im Februar 2010 mit Anerkenntnisurteil entschieden hatte, die in den Handakten befindlichen relevanten Unterlagen seien herauszugeben, reagierte der Mann nicht.
So soll er unter anderem die schon von seinen Mandanten unterzeichneten Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiter für sich behalten haben, obwohl die früheren Mandanten diese Schriftstücke zu Beweiszwecken benötigten. Auf der Grundlage eines Durchsuchungsbeschlusses wurden diese Schriftstücke im Oktober 2010 in seinen Kanzleiräumen sichergestellt.
Vor Gericht äußerte der Rechtsanwalt sinngemäß, es seien nur Kopien der Originale gezogen und zu den Handakten genommen worden. An den Handakten würde ihm bis zur Zahlung des Honorars ein Zurückbehaltungsrecht zustehen.
Da noch weitere Zeugen vernommen werden sollen, setzte Richter Christian Rost die Hauptverhandlung aus. Demnächst wird der Prozess noch einmal von vorn beginnen.
Quelle:
Donnerstag, 8. November 2012
Schuldneratlas 2012 Vielen Deutschen geht das Geld aus
Lange Jahre hielten sich viele Deutsche bei größeren Anschaffungen
zurück, vor allem im Osten. Doch das holen sie jetzt nach - und geraten
dabei in Zahlungsschwierigkeiten. Immer mehr Privathaushalte
überschulden sich, weil sie zu viel Geld ausgeben. Besonders rasch
wächst die Zahl überschuldeter Personen bei jungen Erwachsenen.
Quelle / Volltext SZ
Quelle / Volltext SZ
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