Donnerstag, 29. November 2012

Presseschau - Für Sie gelesen


Dokumente nicht herausgegeben?
Rinteln (maf). In einem Prozess um den Verbleib von Originalunterlagen für ein Insolvenzverfahren muss sich nun ein Rechtsanwalt wegen Urkundenunterdrückung vor dem Rintelner Amtsgericht verantworten. Dem Juristen wird vorgeworfen, er habe ihm überlassene Unterlagen von zwei früheren Mandanten nicht herausgegeben.
Im Jahre 2007 wandten sich zwei Rintelner wegen eines Insolvenzantrages an den Anwalt, weil sie Rechnungen nicht mehr bezahlen konnten. Der Advokat übernahm dann auch ein Mandat zum Zwecke der Schuldenregulierung. In der Folgezeit überließen ihm die beiden Rintelner, so der Vorwurf, eine Vielzahl von Unterlagen und Dokumenten, unter anderem zur Vorbereitung von Anträgen auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Weil die beiden Klienten aber mit der Bearbeitung des Mandats nicht zufrieden waren, beauftragten sie im Mai 2009 einen anderen Rechtsanwalt, sie zukünftig zu vertreten. Das bestehende alte Mandat wurde daraufhin gekündigt, der neue Anwalt forderte die Übersendung der Handakten des ersten Anwalts. Dieser soll allerdings die ihm einst überlassenen Unterlagen seiner früheren Mandanten nicht herausgegeben haben.
Auch nachdem das Rintelner Amtsgericht im Februar 2010 mit Anerkenntnisurteil entschieden hatte, die in den Handakten befindlichen relevanten Unterlagen seien herauszugeben, reagierte der Mann nicht.
So soll er unter anderem die schon von seinen Mandanten unterzeichneten Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiter für sich behalten haben, obwohl die früheren Mandanten diese Schriftstücke zu Beweiszwecken benötigten. Auf der Grundlage eines Durchsuchungsbeschlusses wurden diese Schriftstücke im Oktober 2010 in seinen Kanzleiräumen sichergestellt.
Vor Gericht äußerte der Rechtsanwalt sinngemäß, es seien nur Kopien der Originale gezogen und zu den Handakten genommen worden. An den Handakten würde ihm bis zur Zahlung des Honorars ein Zurückbehaltungsrecht zustehen.
Da noch weitere Zeugen vernommen werden sollen, setzte Richter Christian Rost die Hauptverhandlung aus. Demnächst wird der Prozess noch einmal von vorn beginnen.

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