Der Verein Durchblick-Schuldnerhilfe e.V. hat am Landgericht Cottbus einen beachtlichen Erfolg erstritten.
Einem Anbieter von telefonischer Schulden-Hilfe aus Halle / Saale wurde vom LG Cottbus die Veröffentlichung einer kostenpflichtigen 01805 Rufnummer untersagt. Unter einer solchen kostenpflichtigen Nummer hatte dieser Anbieter Beratungsdienstleistungen angeboten. Er informierte dabei bei Anrufen über verschiedene Mitarbeiter / innen seines Call Centers über die Möglichkeiten der Schuldenberatung, über die Möglichkeiten eines Vergleichsverfahrens und über das Insolvenzgesetz.Den anrufenden Interessenten wurden dabei beiAnrufen aus dem Mobilnetz bis zu 42 Cent je Gesprächsminute in Rechnung gestellt. Durch die Art der Gesprächsführung konnten die "Telefonberater" das Gespräch steuern und zeitlich in die Länge ziehen, was nach Ansicht de LG Hannover in einem gleichgelagerten Fall bereits im Jahr 2000 als sittenwidrig beurteilt wurde.
Dass der Anbieter dieser Beratungshotline dazu keine Genehmigung nach dem Rechtsberatungsgesetz vorweisen konnte sei nur am Rande erwähnt.
Das besondere an diesem Verfahren war der energische Widerstand, den der Prozessgegner im Prozess zeigte.
Die durchgeführten Recherchen in dieser Sache hatten ergeben, dass die durch diese Telefonwerbung aquirierten Mandate am Ende in einer Dortmunder Rechtsanwaltskanzlei landeten, so war es auch nicht verwunderlich, dass sich die Dortmunder Rechtsanwältin im Verfahren für den Beklagten meldete.
Mit bösen und unsachlichen Schriftsätzen versuchte sie zwar, vom eigentlichen Kern der Sache, nämlich von der sittenwidrigen Werbung des eigenen Mandanten abzulenken, gleichwohl nutzte das wenig. Ihr Mandant hatte auch zwischenzeitlich die strittige Telefonnummer von der Internetseite entfernt, der Wettbewerbsverstoss war sinngemäss eingestanden, so dass nur noch die Unterlassungserklärung bei Gericht abzugeben war.
Der Richter am LG Cottbus wies die Dortmunder Juristin auf die eindeutige Rechtslage hin und so wurde letztlich von ihr die Unterlassungserklärung abgegeben.
Ausser Spesen nichts gewesen kann man jetzt im Nachhinein sagen, denn hätte sie den eigenen Mandanten zu Beginn des Verfahrens sach- und fachgerecht beraten so wären die jetzt entstandenen Kosten vermieden worden, zumal der Verein Durchblick - Schuldnerhilfe e.V. selbst keinerlei Kosten geltend gemacht hatte.
Jetzt sind durch das Gerichtsverfahren am LG Cottbus Kosten für das Gericht und Kosten für die eingeschateten Rechtsanwälte in vierstelliger Höhe entstanden, die die Haller Firma zahlen muss.
Aber vielleicht ist diese engagierte Dortmunder Juristin auch so fair, hier das eigene Fehlverhalten einzusehen und den Fall der eigenen Haftpflichtversicherung zu melden ?
Ihrem Mandanten kann nur geraten werden, hier umgehend einen Anwalt mit der Spezialisierung Anwalthaftungsrecht einzuschalten.
Durchblick-Schudnerhilfe e.V.
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