Samstag, 29. September 2012

21.09.2012 Bundesrat steht Erleichterungen im Insolvenzverfahren aufgeschlossen gegenüber

21.09.2012    Bundesrat steht Erleichterungen im Insolvenzverfahren aufgeschlossen gegenüber


Aus der Pressemitteilung des Bundesrates: "Die Länder haben in ihrer heutigen Sitzung den Gesetzentwurf zur Verkürzung der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren beraten und dabei umfangreich Stellung genommen. Sie stehen dem Bemühen, in finanzielle Not geratenen Menschen schneller und effektiver als bisher eine zweite Chance zu eröffnen, aufgeschlossen gegenüber. Gleichwohl verkennt der Bundesrat nicht, dass dem Interesse der Schuldner die nicht minder berechtigten Interessen der Gläubiger gegenüberstehen. Bei einer endgültigen Lösung müsse daher auch bedacht werden, welche Signalwirkung von ihr für die generelle Zahlungsmoral ausgehe. Inhaltlich regt der Bundesrat zudem mehrere Änderungen in juristischen Detailregelungen und Verfahrensfragen an." 
Zur Streichung des Schuldenbereinigungsplanverfahrens führt die Stellungnahme aus: "Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung zu prüfen, ob der im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz vom 18. Januar 2012 vorgeschlagene Weg der Zusammenführung des gerichtlichen und außergerichtlichen Einigungsversuches nicht doch weiter verfolgt werden sollte. In diesem wird das gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren aufgegeben und gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen, nicht einigungsbereite Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen zum Beitritt zu dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zu verpflichten. Durch die ersatzlose Streichung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens könnte das Verfahren zusätzlich gestrafft und effektiver ausgestaltet werden. Konsequenterweise könnte darüber hinaus geprüft werden, das Zustimmungsersetzungsverfahren vom Insolvenzeröffnungsverfahren zu trennen, daher den Antrag auf Zustimmungsersetzung von dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu entkoppeln. Dies würde Anreize schaffen, sich außergerichtlich stärker um eine Einigung zu bemühen. Dadurch würde ein bewährtes Insolvenzinstrument weiterentwickelt und die professionelle Arbeit der anerkannten Beratungsstellen qualifiziert in den gesamten Entschuldungsprozess von Verbrauchern eingebunden."
Zur Finanzierung der geeigneten Stellen, insbesondere die Vergütung für die Ausstellung von sog. "Aussichtslosigkeitsbescheinigungen" nimmt der Bundesrat keine Stellung.


  Materialien des Bundesrates zum Regierungsentwurf 

Sparkassen bieten ab Oktober "Bürgerkonto" für jedermann an

26.09.2012    Sparkassen bieten ab Oktober "Bürgerkonto" für jedermann an
Wie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) heute bekanntgab, werden die 423 Sparkassen in Deutschland ab Oktober jedermann ein "Bürgerkonto" anbieten. Sie wolle damit über die bisherige Selbstverpflichtung der Banken und Sparkassen hinausgehen, auch Menschen in finanziellen Schwierigkeiten ein Konto anzubieten, so DSGV-Präsident Georg Fahrenschon.
Mit dem Bürgerkonto können Kunden am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen, ohne sich dabei zu verschulden, hieß es. Das Konto könne nicht überzogen werden. Den Betroffenen sollen Überweisungen und Zahlungen mit EC-Karte ermöglicht werden. Bei den Entgelten soll das Konto nicht teurer sein als normale Konten mit Überziehungsmöglichkeit. Zudem verpflichten sich die Sparkassen, Schlichtersprüche zum Bürgerkonto anzuerkennen. Die Zahl der Ausnahmefälle, in denen einem Kunden eine Kontoeröffnung verweigert werden kann, ist laut Sparkasse eng begrenzt. Etwa wenn Fälle von Kontomissbrauch bekannt sind oder wenn der Antragsteller seine Kontogebühren nicht bezahlen konnte. Die Ablehnung oder Kündigung eines Bürgerkontos muss die Sparkasse schriftlich begründen. Pressemitteilung des DSGV vom 26.09.2012 

Freitag, 28. September 2012

Informationsvideo zur Privatinsolvenz





Hochgeladen von  am 16.11.2011
Was geschieht bei der Privatinsolvenz. Wie läuft das Verfahren in groben Zügen ab? Wobei hilft der Schuldnerberater? Das Video erklärt die Einzelnen Schritte und Ablauf des Insolvenzverfahrens nach deutschem Recht.

Zehn Kriterien, um unseriöse Verbraucherinsolvenz- und Schuldnerberatung zu erkennen



Inzwischen gibt es eine Vielzahl an Angeboten, um Schuldner zu unterstützen, einen Weg aus
der finanziellen Sackgasse zu finden. Eine umfassende rechtliche und wirtschaftliche Beratung
und Vertretung gegenüber den Gläubigern bieten die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen der Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbände oder Kommunen an. Ihr Beratungsangebot ist in der Regel kostenlos, zum Teil werden lediglich geringfügige einmalige Verwaltungsgebühren (für Kopien etc.) erhoben, die aber keinesfalls höher als 50 Euro sein sollten. Wo möglich, sollten sich Betroffene von diesen anerkannten Stellen beraten lassen.


Zumeist werden hier leider oft lange Wartelisten geführt und Schuldner müssen oft mehrere
Wochen oder sogar Monate auf einen Beratungstermin warten.  
Wer nach einer schnelleren Lösung sucht, sollte sich an spezialisierte Anwälte wenden, die
über das Internet oder durch einen Anruf bei der örtlichen Rechtsanwaltskammer zu finden
sind. Achtung: Vor einer Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Anwalt lohnt es sich, beim
örtlichen Amtsgericht nachzufragen, ob für die Beratung ein Beratungshilfeschein erteilt wird.
Zwar ist das nicht überall der Fall – aber wer in den Genuss kommt, erhält zumindest einen Teil
der anwaltlichen Leistung gegen eine Zuzahlung von lediglich 10 Euro.
 
Daneben drängen immer mehr gewerbliche Anbieter auf den Markt, die Schuldner- und Insolvenzberatung gegen hohe Gebühren anbieten. Hier ist es oftmals nur sehr schwer zu erkennen, ob man die versprochene und teuer bezahlte Leistung überhaupt und in welcher Qualität
erhält. Neben klar betrügerischen Anbietern, die nur darauf abzielen, Gebühren zu kassieren
und keinerlei Schuldner- oder Verbraucherinsolvenzberatung erbringen, gibt es vielfältige Angebotsvarianten: Dabei werden dann notwendige Leistungen und Hilfestellungen entweder nur
teilweise erbracht oder Schuldner bloß mit Informationen und Musterbriefen versorgt, um dann
auf sich allein gestellt das Entschuldungsverfahren zu durchlaufen. Vielfach kooperieren gewerbliche Schuldenregulierer – denen in der Regel die Rechtsberatungsbefugnis fehlt – auch
mit Anwälten, die dann zusätzlich bezahlt werden müssen. Häufig findet eine direkte und auf
den Einzelfall zugeschnittene, in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht fundierte Beratung –
Voraussetzung für eine dauerhafte Entschuldung – nicht statt.
Der beste Schutz gegen unliebsame Erfahrungen mit gewerblichen Schuldenregulierern ist es,
auf die öffentlich finanzierte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung oder direkt auf spezialisierte Anwälte zurückzugreifen. Wer es dennoch mit einem gewerblichen Anbieter versuchen will, dem bieten die folgenden zehn Kriterien Hilfestellung, um ein seriöses gewerbliches
Angebot zu finden. Natürlich liefert diese Checkliste nur Hinweise auf fehlende oder vorhandene Seriosität. Weder ist garantiert, dass der Anbieter seriös arbeitet, wenn alle Positivmerkmale
erfüllt sind noch muss ein unseriöser Anbieter alle beschriebenen Negativmerkmale erfüllen.
Allerdings: Je mehr Minuspunkte ein ausgewähltes Angebot erzielt, desto kritischer sollte man
ihm gegenüberstehen.


Quelle / Volltext LAG 

Infofilm zum Thema Schuldenberatung :



Infofilm:


Durchblick-Schuldnerhilfe e.V. Dortmund - MyVideo

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