Mittwoch, 27. Januar 2016

BGH beschränkt Werbung für die Vermittlung von Schuldenregulierungen


Darum geht es:


In Deutschland gibt es zwischen drei und vier Millionen überschuldete Privathaushalte. Immer mehr gewerbliche Anbieter bieten Schuldnern ihre Hilfe an. Ein Teil von ihnen hat betrügerische Absichten, der nur darauf abzielt, Gebühren zu kassieren. Daneben gibt es zahlreiche Anbieter, die notwendige Leistungen und Hilfestellungen nur teilweise erbringen, weil sie über keine Rechtsberatungserlaubnis verfügen. In solchen Fällen zahlen die Verbraucher oftmals dreifach: an eine Vermittlungsfirma für Schuldenregulierung, eine Schuldenregulierungsfirma und einen Rechtsanwalt.



Dieses Urteil sorgt für besseren Schutz überschuldeter Verbraucher

Wer Verbrauchern eine Finanzsanierung durch ein Unternehmen vermittelt, das selbst keine Rechtsberatung durchführen darf, muss darauf hinweisen, dass zusätzlich ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss. Mit diesem Urteil gab der Bundesgerichtshof (BGH) einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen die Treu-Finanz-Consulting GmbH statt. "Der Richterspruch stärkt den Schutz überschuldeter Verbraucher vor zweifelhaften Hilfsangeboten", so Vorstand Gerd Billen. Geschäftsmodelle, die geradezu darauf abzielten, Schuldnern zusätzlich Geld aus der Tasche zu ziehen, seien nicht hinnehmbar.

Quelle / Volltext www.vzbv.de/2757.htm